Liebe Eltern,
Corona-Regelungen, wie sie aus den Lockdownphasen im Rahmen der Pandemie in 2020 bis 2022 ergriffen wurden, gelten nicht mehr. Jedoch sind Corona-Erkrankungen in die Liste meldepflichtiger Infektionskrankheiten aufgenommen worden.
Folgende Erkrankungen und Infektionen sind meldepflichtig ? Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) listet die Krankheiten und Infektionen, für die in Deutschland eine generelle Meldepflicht (in Kindergarten, Schule, am Arbeitsplatz, etc.) besteht, in den §§ 6 und 7 auf.
Im Folgenden ein paar Beispiele, die etwa auch ein Tätigkeits- oder Betreuungsverbot in der Schule zur Folge haben können (vgl.§ 34 IfSG):
Wir möchten Sie daher dringend bitten, auch weiterhin zum Wohl und Schutz aller Kinder, die unsere Einrichtungen besuchen, ihrer Familien und unserer Mitarbeitenden in den Kitas erkrankte Kinder so lange nicht in die Einrichtungen zu bringen, bis sie wieder symptomfrei und vollständig genesen sind, um so eine Ansteckung zu vermeiden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
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